​BGH betätigt Urteil gegen F95 Hooligan weitestgehend

Faszination Fankurve 23.05.2016 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2016 das Urteil gegen einen Hooligan von Fortuna Düsseldorf, der vom Landgericht Essen im Juni 2015 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde, weitestgehend bestätigt. Der Fortuna Fan soll im November 2014 einen Polizisten gewürgt haben.

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Der Bundespolizist soll wegen der Würgeattacke am Essener Hauptbahnhof kurzzeitig bewusstlos geworden sein (Faszination Fankurve berichtete). Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt (Faszination Fankurve berichteteund seine  Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ein Jahr der verhängten Freiheitsstrafe sollte der Angeklagte jedoch in einem Gefängnis verbringen.

Der Bundesgerichtshofs entschied nun, dass der Fortuna Hooligan direkt in ein psychiatrisches Krankenhaus untergebracht werden kann, wie aus der gestrigen Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht.

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