Das DFB-Sportgericht hat gestern bei einer mündlichen Verhandlung mit dem 1. FC Magdeburg die zwei Zuschauerteilausschlüsse aus dem Urteil vom 25. Mai 2016 zurückgenommen. Der Einspruch gegen das DFB-Urteil seitens des FCM war somit erfolgreich.
Ursprünglich wurde der 1. FC Magdeburg zu zwei Heimspielen mit geschlossenem Block U zu Beginn der Saison 2016/2017 verurteilt. Nun bleibt die Fantribüne des Vereins zum Saisonbeginn doch offen.
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Foto: Faszination Fankurve




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