Weil Fans von Waldhof Mannheim bei den Relegationsspielen Pyro zündeten (im Hinspiel soll dadurch ein Schiedsrichter verletzt worden sein), den Innenraum und Eingangsbereich stürmten und Gegenstände auf das Spielfeld warfen, hat der DFB den Verein mit einem Zuschauerteilausschluss bestraft.
Der Verein kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen das Urteil einlegen. Ansonsten wäre direkt das erste Heimspiel der Saison 2016/2017 betroffen, das am 12. August 2016 gegen die TSG Hoffenheim II ausgetragen wird.
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Platzsturm nach dem Relegations-Rückspiel.
Bild: www.lohmueller-fotografie.de
Laut DFB-Urteil dürfen bei dem ersten Heimspiel nach rechtskräftiger Verurteilung von Waldhof Mannheim nur Zuschauer ins Stadion gelassen werden, die eine Sitzplatz- oder VIP-Dauerkarte haben. Zudem dürfen Schiedsrichterkarten ausgegeben werden und 100 Tickets gehen an die Gästefans.
Andere Tageskarten dürfen nicht verkauft werden und Stehplatz-Dauerkarteninhaber werden von dem Spiel komplett ausgeschlossen.
In den gesperrten Stehplatz-Blöcken in der Ecke der Tribüne dürfen während des Teilausschlusses keine Plakate und Transparente angebracht werden. Das DFB-Sportgericht verbietet dem Verein zudem ein Public Viewing bei dem betroffenen Spiel auf dem Vereinsgelände zu organisieren.
Strafenkatalog Juli – Dezember 2016
Bewährung.
Bewährung um 6 Monate.
Hier geht es zum Strafenkatalog aus der Rückrunde 2015/2016 und vorherigen Spielrunden.


