Die vom Bundesgerichtshof Anfang 2015 ausgesprochene Verurteilung der Hooligans Elbflorenz von Dynamo Dresden bleibt bestehen. Drei der Angeklagten, die teilweise zu Haftstrafen verurteilt wurden, gingen in Revision. Doch der Bundesgerichtshof sah keine juristischen Fehler.
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Drei Personen, die den Hooligans Elbflorenz zugerechnet wurden, gingen in Revision.
Bild: Harza
Die Revisionen wurden deshalb Ende August 2016 abgelehnt. Die Verurteilung von Hooligans wegen Rädelsführerschaft und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung führte Anfang 2015 zu einer Auflösungswelle unter deutschen Hooligan-Gruppen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 08.09.2016)
Faszination Fankurve dokumentiert die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden:
Urteil im Verfahren gegen Hooligans Elbflorenz rechtskräftig



