​Hooligans Elbflorenz Verurteilung rechtskräftig

Faszination Fankurve 08.09.2016 0 Kommentare

Foto: HarzaDie Revisionen wurden deshalb Ende August 2016 abgelehnt. Die Verurteilung von Hooligans wegen Rädelsführerschaft und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung führte Anfang 2015 zu einer Auflösungswelle unter deutschen Hooligan-Gruppen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 08.09.2016)Faszination Fankurve dokumentiert die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden: Urteil im Verfahren gegen Hooligans Elbflorenz rechtskräftigVerwerfung der Revisionen der AngeklagtenIn dem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren gegen gewaltbereite Hooligans hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.08.2016 die Revisionen der drei Angeklagten als unbegründet verworfen.Das Landgericht Dresden hatte am 13.11.2015 einen der Anklagten u.a. wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte waren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Gegen diese Verurteilungen hatten die drei Angeklagten Revision eingelegt.Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.In dem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren sind damit erstmals Hooligans wegen Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden.Ein weiterer Angeklagter ist bereits rechtskräftig wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen der Beteiligung an einem Überfall auf einen Dönerladen in Dresden zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bzw. zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Aus diesen beiden Verurteilungen wurde nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gebildet."

Die vom Bundesgerichtshof Anfang 2015 ausgesprochene Verurteilung der Hooligans Elbflorenz von Dynamo Dresden bleibt bestehen. Drei der Angeklagten, die teilweise zu Haftstrafen verurteilt wurden, gingen in Revision. Doch der Bundesgerichtshof sah keine juristischen Fehler. 

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Drei Personen, die den Hooligans Elbflorenz zugerechnet wurden, gingen in Revision.
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Die Revisionen wurden deshalb Ende August 2016 abgelehnt. Die Verurteilung von Hooligans wegen Rädelsführerschaft und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung führte Anfang 2015 zu einer Auflösungswelle unter deutschen Hooligan-Gruppen (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 08.09.2016)

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Faszination Fankurve dokumentiert die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden: 

Urteil im Verfahren gegen Hooligans Elbflorenz rechtskräftig

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Drei Personen, die den Hooligans Elbflorenz zugerechnet wurden, gingen in Revision.<br />
<p>Verwerfung der Revisionen der Angeklagten</p>
<p>In dem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren gegen gewaltbereite Hooligans hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.08.2016 die Revisionen der drei Angeklagten als unbegründet verworfen.</p>
<p>Das Landgericht Dresden hatte am 13.11.2015 einen der Anklagten u.a. wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte waren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Gegen diese Verurteilungen hatten die drei Angeklagten Revision eingelegt.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.</p>
<p>In dem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren sind damit erstmals Hooligans wegen Rädelsführerschaft bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden.</p>
<p>Ein weiterer Angeklagter ist bereits rechtskräftig wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen der Beteiligung an einem Überfall auf einen Dönerladen in Dresden zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bzw. zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Aus diesen beiden Verurteilungen wurde nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gebildet."</p>
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