Ein Fußballfan hat am 23. September 2016 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Einsatz von Pfefferspray eingereicht. Der Club-Fan ist der Ansicht, dass Pfefferspray laut einem seit 1983 gültigen Biowaffenübereinkommen in Deutschland eigentlich verboten sein müsste.
Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof scheiterte der FCN-Fan mit seinem Vorhaben, weshalb er nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zieht, um den Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen in Bayern zu verbieten.
Der neueste Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) bestätigte zuletzt erneut, dass bei Profifußballspielen in Deutschland mehr Personen durch Pfefferspray der Polizei verletzt werden, als durch Pyrotechnik (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 28.10.2016)
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Der FCN-Fan will Pfeffersprayeinsätze gegen Fußballfans verbieten lassen.
Bild: WH96.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe zum Thema:
Klage gegen Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei nun beim Bundesverfassungsgericht
Ein von der Polizei durch einen Einsatz von Pfefferspray verletzter Fußballfan hat mit Datum vom 23.09.2016 Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Pfefferspray eingelegt, da es sich dabei um einen nach dem Biowaffen-übereinkommen verbotenen Kampfstoff handelt.


