Am 21. September 2016 wurde Dynamo Dresden wegen der Vorfälle beim Heimspiel gegen RB Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel verurteilt. Der Verein ging in Berufung, weshalb heute beim DFB neu verhandelt wurde.
Der Einspruch von Dynamo Dresden war nicht erfolgreich. Laut der heutigen Entscheidung muss Dynamo Dresden 60.000 Euro Strafe zahlen und den gesamten K-Block beim Heimspiel gegen Fürth schließen.
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Alle Stehplätze des K-Blocks müssen beim Heimspiel gegen Fürth leer bleiben.
Bild: Stadionwelt
Der DFB bestrafte den abgetrennten Bullenkopf im Innenraum, verunglimpfende Plakate und Münzwürfe beim Pokalspiel gegen Rasenballsport Leipzig. Zudem wurden Pyroaktionen beim Heimspiel gegen Stuttgart und in Heidenheim sowie ein Flitzer beim Heimspiel gegen Braunschweig mitbestraft. Dynamo Dresden kann innerhalb von einer Woche Einspruch gegen das neue Urteil einlegen. Dann würde der Fall vor das DFB-Bundesgericht gehen. Dynamo Dresden prüft nach eigenen Angaben ein Vorgehen gegen dieses Urteil.
Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born erklärte nach der Verhandlung in Frankfurt: „Das Spiel gegen Leipzig ist durch sorgfältige Vorbereitung trotz hoher Brisanz und negativer Prognosen friedlich abgelaufen, die Partie verlief absolut gewaltfrei. Das Urteil des DFBSportgerichts erachten wir vor diesem Hintergrund als absolut nicht verhältnismäßig. Dass einige Spruchbänder und der Bullenkopf grenzüberschreitende Geschmacklosigkeiten waren, haben wir immer gesagt und uns davon auch deutlich distanziert. Wir werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanvertretern des Vereins über unser weiteres Vorgehen beraten. Ohne diesen Gesprächen vorwegzugreifen, halten wir als Geschäftsführung eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gegenwärtig für wahrscheinlich.“
Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete das heutige Urteil auf der Verbandshomepage mit folgenden Worten: „Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist. Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann. Daher war der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung unumgänglich.“ (Faszination Fankurve, 07.11.2016)
Bewährung.
Bewährung um 6 Monate.
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