Fußballfans verschiedenster deutscher Vereine werden von der Polizei mit sogenannten Betretungsverboten belegt, die einen Aufenthalt in der Nähe eines bestimmten Stadions verbietet. Betroffene Fans, die mit solchen Verboten belegt sind, werden dafür zur Kasse gebeten, was ProFans kritisiert. (Faszination Fankurve, 21.11.2016)
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Betroffene MSV Fans mussten für das Nürnberger Betretungsverbot 155 Euro zahlen.
Bild: stimmungsblock.blogspot.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung von ProFans:
ProFans kritisiert doppelte Bestrafung von Fußballfans durch hohe Bearbeitungsgebühren für Aufenthaltsverbote
ProFans weist auf die Praxis hin, mit den Bescheiden für sogenannte „Betretungsverbote“ hohe Bearbeitungsgebühren zu erheben. Dies stellt eine doppelte Bestrafung dar, indem die Betroffenen nicht nur in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, sondern die Bearbeitungskosten für das Verbot auch noch selbst tragen müssen. In den letzten Jahren findet verstärkt das Instrument des Aufenthaltsverbotes als präventive Maßnahme Anwendung. Eine juristische Einführung und Bewertung ist von der AG Fananwälte verfasst worden und in diesem Zusammenhang erscheint insbesondere folgender Absatz relevant: „Die Gefahrenprognose wird stattdessen auf vermeintliche Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gestützt, in denen präventiv polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise Personalienfeststellungen gespeichert werden. Diese Maßnahmen ihrerseits beruhen oftmals auf „Erkenntnissen“ der Polizeibeamten, die die Qualität ordnungsbehördlicher Befindlichkeiten kaum übersteigen.“



