Das DFB-Sportgericht hat den Chemnitzer FC zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der DFB ahndete zwei Vergehen der Fans vom Chemnitzer FC. Zum einen soll beim Drittligaspiel gegen Holstein Kiel ein Böller gezündet worden sein.
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Der DFB ahndete unter anderem das Betreten des Innenraums der Chemnitzer Fans in Münster,bei dem es zu Außeinandersetzungen kam.
Bild: cfcfans.info
Zudem haben Fans des Chemnitzer FC gegen Preußen Münster den Innenraum des Stadions betreten. Dabei soll es zu Auseinandersetzungen mit dem Sicherheits- und Ordnungsdienst gekommen sein. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, sodass das Urteil rechtskräftig ist. (Faszination Fankurve, 11.01.2017)



