Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln beschlagnahmte die Polizei Köln eine Schwenkfahne der Wilden Horde, die in einem Raum der Kölner Sportstätten GmbH gelagert war. Die Beschlagnahmung erfolgte offenbar ohne richterlichen Beschluss. Auf der Fahne selbst ist keine Beleidigung enthalten.
Anders, als in einem Focus-Online Berichts behauptet, handelt es sich bei der beschlagnahmten Schwenkfahne nicht um eine „riesige Gründungsfahne“ der Wilden Horde. Hintergrund der Beschlagnahmung ist eine Strafanzeige von Dietmar Hopp, Mehrheitsgesellschafter der TSG Hoffenheim, der am 21. April 2017 wegen einem Schmähdoppelhalter in der Kölner Südkurve Anzeige erstattete. Die nun beschlagnahmte Schwenkfahne in Tarnfarben und mit dem „Joker“-Logo der Wilden Horde wurde in Block S3 der Kölner Südkurve hochgezogen, bevor dort die Schmähungen gegen Dietmar Hopp zu sehen waren. Die hochgezogen Fahne könnte dabei von Kölner-Fans benutzt worden sein, um sich unter der Fahne zu vermummen und bei der Präsentation des Doppelhalters, den die Staatsanwaltschaft offenbar als Beleidigung wertet, nicht durch die Videoüberwachung identifiziert zu werden.
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Die heute beschlagnahmte Schwenkfahne vor dem Schmähdoppelhalter.
Bild: WH96.de
Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln war für Faszination Fankurve heute nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. Ein Sprecher der Polizei Köln erklärte gegenüber unserer Redaktion, dass die Beschlagnahmung von der Staatsanwaltschaft angeordnet und von Polizeibeamten durchgeführt wurde. Von einer richterlichen Anordnung war dem Polizeisprecher nichts bekannt. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft richtete sich demnach an die Kölner Sportstätten GmbH, der Raum gehört. Die Beschlagnahmung wurde laut Polizeiangaben heute um 11 Uhr durchgeführt.
Inwiefern die beschlagnahmte Schwenkfahne bei den Ermittlungen wegen Beleidigung hilfreich sein könnte, wollte die Polizei Köln auf Nachfrage unserer Redaktion nicht beantworten und verwies erneut auf die Staatsanwaltschaft. Der Polizeisprecher bezeichnete die Fahne als sogenanntes „Tatmittel“, das mit zu der möglichen Straftat der Beleidigung gehören könnte. Fingerabdrücke oder andere belastbare Spuren, die zur Aufklärung der Beleidigung beitragen könnten, lassen sich an der Fahne wohl nicht ermitteln, dennoch wurde die Fahne sichergestellt. Die eigenen Materialien spielen in der Ultràkultur eine wichtige Rolle und eine Beschlagnahmung einer Schwenkfahne würde von den meisten Ultràgruppen in Deutschland wohl als Provokation aufgefasst.
Dies Schwenkfahne der Wilden Horde wurde heute beschlagnahmt.
Bild: WH96.de



