Das DFB-Sportgericht hat heute entschieden, dass der Block 9 der Südkurve im Braunschweiger Eintracht-Stadion beim Heimspiel am 05. August 2017 gegen den 1. FC Heidenheim geschlossen bleiben muss. Zudem muss Eintracht Braunschweig eine Strafe in Höhe von 25.000 Euro zahlen.
Während des Zuschauerteilausschlusses, der auf einer vorherigen Bewährung beruht, dürfen in Block 9 keine Plakate, Transparente oder Fahnen aufgehangen werden. Block 8 ist von der Strafe nicht betroffen. Hier wurde der Bewährungszeitraum bis zum Ende des Jahres verlängert.
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Eintracht Braunschweig wurde auch für den Blocksturm in der Relegation bestraft.
Bild: Fanfotos.net
Das DFB-Sportgericht sanktionierte nach eigenen Angaben den Einsatz von Pyrotechnik und den Platzsturm beim Relegationsrückspiel gegen den VfL Wolfsburg sowie einen Blocksturm und das Einsetzen von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel in Hannover. Beim Relegationsspiel gegen Wolfsburg sorgte vor allem das Werfen von Böllern für Aufregung. Die führende Braunschweiger Ultràgruppe Cattiva Brunsviga distanzierte sich im Nachgang von den geworfenen Böllern und kündigte eine Selbstregulierung an, falls der Böllerwerfer ausfindig gemacht würde. Die Ultràgruppe ist im Block 9 beheimatet, der nun für das Heidenheim-Spiel geschlossen werden muss. Eintracht Braunschweig kann gegen das heutige Urteil noch Einspruch einlegen. (Faszination Fankurve, 10.07.2017)
Der Blocksturm in Hannover wurde vom DFB-Sportgericht auch sanktioniert.
Bild: Braunschweig1895.de
Juli 2017 – Dezember 2017



