Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Laut DFB-Urteil müssen Tickets für Auswärtsspiele des Vereins in der kommenden Drittligasaison zudem personalisiert und nur an Vereinsmitglieder abgegeben werden.
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Pyroaktion der FCM-Fans in Duisburg.
Bild: PGDU.de
„So darf der Klub Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018 in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden. Ferner muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. Zudem müssen Magdeburger Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden“, heißt es vom DFB zu den im Urteil erteilten Auflagen gegen den 1. FC Magdeburg.
Das DFB-Sportgericht sanktionierte „Probleme mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich“ und eine Pyroaktion von FCM-Fans in Duisburg (Faszination Fankurve berichtete) sowie eine Pyroaktion beim VfR Aalen. Der DFB kritisierte, dass in beiden Fällen Choreo-Material zum Verdecken der Pyrozünder eingesetzt worden sein soll.
Der 1. FC Magdeburg darf 4.000 Euro der Strafe „für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden“ und hat einen Tag Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. (Faszination Fankurve, 18.07.2017)
Juli 2017 – Dezember 2017



