Die Fanhilfe Magdeburg lässt die Rechtswidrigkeit von Tweets der Polizeidirektion Duisburg prüfen und hat mit Hilfe des Fananwalts Dr. Hüttl Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Äußerungen der Polizei Duisburg bei Twitter anlässlich des Magdeburger Gastspiels in Duisburg eingereicht.
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Die FCM-Fans beim Gastspiel in Duisburg.
Bild: PGDU.de
„Das Auswärtsspiel des 1. FC Magdeburg beim MSV Duisburg liegt bereits einige Monate zurück. Dennoch sind die Anwälte und aktiven Mitglieder der Fanhilfe immer noch mit der Aufarbeitung der Abläufe am Einlass beschäftigt. Zur Erinnerung: Die Polizei Duisburg verwehrte einigen Gästefans den Zuritt zum Stadion, weil sie Regenponchos trugen, die jedoch an diesem Tage wesentlicher Bestandteil einer Choreografie waren. Entgegen der Tatsache, dass seitens der Magdeburger keinerlei Aggressionen ausgingen, verbreitete die Polizei Duisburg über ihren Account beim Kurznachrichtendienst Twitter, dass die Regenjacken angezogen wurden, um polizeiliche Maßnahmen, wie etwa Durchsuchungen, zu behindern. Die Fanhilfe Magdeburg hat sich diesbezüglich mit dem Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl von der 'AG Fananwälte' zusammengetan, um die Rechtswidrigkeit dieses Tweets feststellen zu lassen. Hierfür wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und für Betroffene Schadensersatz gefordert. Die Fanhilfe Magdeburg und Fananwalt Dr. Hüttl erwarten einen aus ihrer Sicht positiven Ausgang der Beschwerde. Es wäre an diesem beispielhaften Fall sehr wichtig zu erörtern, wie weit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizei generell gehen kann. Unabhängige Beschwerde- und Reglementierungsstellen für die Arbeit der Polizei wären ein wichtiges staatliches Mittel, um die Arbeit der staatlichen Gewaltmonopols auf Rechtsstaatlichkeit zu prüfen und endlich (nicht nur) die Rechte von Fans wieder zu stärken“, teilte die Fanhilfe Magdeburg dazu mit. (Faszination Fankurve, 26.08.2017)



