Nachdem in Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nach nur wenigen Monaten wieder abgeschafft wurde, fordern die Kohorte Ultras die Wiedereinführung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.
Die Ultras des MSV Duisburg verfassten eine Stellungnahme zum Thema und trugen die Forderung auch ins Wedaustadion. Beim Heimspiel gegen Union Berlin war „Der einzige rechtsfreie Raum ist eine Polizeiuniform – Kennzeichnungspflicht für Polizisten jetzt und auf Dauer!“ auf einem Spruchband der Duisburger Ultràgruppe zu lesen. (Faszination Fankurve, 04.11.2017)
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Spruchband der Kohorte beim Heimspiel gegen Union Berlin.
Bild: stimmungsblock.blogspot.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Kohorte Ultras vom MSV Duisburg:
Kennzeichnungspflicht für Polizisten- oder: täglich grüßt das Murmeltier…
Wer in den letzten Tagen und Wochen halbwegs aufmerksam die politischen Nachrichten verfolgt hat, wird am Rande der schönen Insel Jamaika mitbekommen haben, dass manche politischen Entscheidungen auch sehr schnell rückgängig gemacht werden können, wenn die Regierung wechselt. So geschehen mit der Kennzeichnungspflicht für Polizisten: gerade einmal ein Jahr hatte diese in NRW Bestand. Vor gut zwei Wochen beschloss der Landtag mit den Stimmen der CDU, der FDP sowie der AfD eine Änderung des Polizeigesetzes NRW. In deren Folge wurde der erst am 6. Dezember 2016 neu geschaffene §6a PolG NRW ersatzlos gestrichen. Dieser Paragraph sah unter anderem vor, dass Polizisten beim Einsatz in Einheiten der Bereitschaftspolizei und Alarmeinheiten eine „zur nachträglichen Identifizierung geeignete individuelle Kennzeichnung“ tragen müssen. Als „unnötig und überflüssig“ bezeichnete Innenminister Reul diese Regelung, was wohl nicht nur bei regelmäßigen Besuchern von Fußballspielen Kopfschütteln auslöst.
Und dennoch sind es eben Fußballfans, die besonders häufig mit Polizisten en masse zu tun haben. Insbesondere Auswärtsfahrer haben das Bild einer typischen Hundertschaft schnell vor Augen: Ein Auftreten in Schutzausrüstung samt Helm und Vermummung ist der Regelfall und sorgt dafür, dass es im Fall von Auseinandersetzungen und anderen Vergehen seitens der Polizei nahezu unmöglich ist, die verantwortlichen Polizisten zu identifizieren. Dies kommt nun im Hinblick auf Strafverfahren gegen Polizisten zusätzlich zur ohnehin verdächtig hohen Zahl der eingestellten Verfahren gegen Polizeibeamte wieder erschwerend hinzu. Nicht nur wir als Angehörige der recht spezifischen Interessensgruppe Fußballfans sind davon betroffen, vielmehr geht es beispielsweise auch um das Auftreten der Polizei bei Demonstrationen oder im Rahmen anderer Einsätze. Die Hürden dafür, einen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sind in allen Fällen enorm hoch und kaum zu überwinden.


