Zu Unrecht öffentlich mit Gewalttaten in Verbindung gebracht

Faszination Fankurve 01.02.2018 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Im März 2017 startete einen Öffentlichkeitsfahndung nach neun Fans von Borussia Mönchengladbach, nachdem BVB-Fans ihre Fankleidung geklaut wurde (Faszination Fankurve berichtete). Die Fanhilfe Mönchengladbach machte nun öffentlich, dass Verfahren gegen die Mönchengladbacher Fans eingestellt wurden.

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Die Mönchengladbach-Fans, nach denen öffentlich gefahndet wurde, befanden sich auf dem Rückweg vom Auswärtsspiel in Wolfsburg.
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„Man sollte meinen, dass der gravierende Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der oben besagte Folgen im persönlichen Bereich nach sich zieht, von den Behörden nur mit äußerster Sorgfalt eingesetzt wird. Dass, wenn schon darauf zurückgegriffen wird, eine Schuld des Beteiligten nahezu zweifelsfrei besteht und er nicht anders zu ermitteln ist, als durch diese Fahndung. Wie gesagt: Man sollte meinen. Dass die Bundespolizei in dieser Sache offensichtlich anders meint, beweisen mehrere Briefe, die zuletzt bei einigen Betroffenen der Fahndung eingetroffen sind. In diesen wurde ihnen mitgeteilt, dass die Ermittlungsverfahren nach § 170.2 StPO eingestellt werden. In den zwischenzeitlichen 10 Monaten hatten sich die Betroffenen mithilfe der Fanhilfe und Anwälten bei der zuständigen Behörde gemeldet, um nicht mehr öffentlich gesucht zu werden und ansonsten nichts von der Sache gehört. Es bleibt also festzuhalten, dass mehrere Personen zu Unrecht öffentlich mit Gewalttaten in Verbindung gebracht worden sind. Welchen Anlass die Bundespolizei sah, die Fans öffentlich derart bloßzustellen, ist bis heute nicht zu sagen. Dass die Verfahren eingestellt worden sind, ohne dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, lässt den Schluss zu, dass hier leichtsinnig und nicht im Sinne des Gesetzes mit der Privatsphäre von Menschen gespielt worden ist. Die Fanhilfe Mönchengladbach sieht sich in ihrer, im Nachgang der Öffentlichkeitsfahndung geäußerten Sorge bestätigt, dass die Bundespolizei in diesem Fall Grundsätze außer Acht gelassenvhat, die bei der Anwendung solcher strafprozessualen Mittel gewahrt werden müssen. Auch der zuständige Richter muss sich die Frage stellen lassen, ob die Anordnung dieser Maßnahme mit der nötigen Sorgfalt geprüft wurde oder ob hier blindlinks den Wünschen einer unsauber arbeitenden Behörde stattgegeben wurde. Es ist zu appellieren, dass zukünftige Fälle sorgsamer abzuwiegen und die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Fans zu beachten sind. Darüber hinaus wird die Fanhilfe den betroffenen Fans dabei helfen, Regressforderungen geltend zu machen und die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Fans, die in Zukunft Opfer solcher polizeilicher Willkür werden, ermuntern wir sich bei uns zu melden – Wir helfen Euch!“, heißt es in der Stellungnahme der Fanhilfe Mönchengladbach von heute.

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Schon im März 2017 kritisierte die Fanhilfe Mönchengladbach die Öffentlichkeitsfahndung (Faszination Fankurve berichtete). Unsere Redaktion zeigte die Fahndungsfotos damals bewusst nicht. Schon in der Vergangenheit gab es ähnlich Fälle, bei denen öffentlich nach Fußballfans gefahndet wurde, die letztlich nie verurteilt wurden. Dennoch standen auch jetzt wieder Fans durch die Arbeit der Polizei am Online-Pranger und mussten mit Auswirkungen auf ihr Privat- und Berufsleben rechnen. Einen ähnlichen Fall gab es beispielsweise in Basel in der Schweiz. Aus diesen Gründen wird Faszination Fankurve auch in Zukunft keine Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen zeigen. (Faszination Fankurve, 01.02.2018)

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Die Mönchengladbach-Fans, nach denen öffentlich gefahndet wurde, befanden sich auf dem Rückweg vom Auswärtsspiel in Wolfsburg.<br />
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