Die Fanhilfe Hannover nimmt den Fall Uffe Bech, der einen Strafbefehl in Höhe von 50.000 Euro erhalten hat, weil im August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions einen Schalke-Fan gebissen haben soll, zum Anlass, um auf die umstrittene Stadionverbotsvergabepraxis in Deutschland hinzuweisen.
Weil sich Bech, der heute für die Spielvereinigung Fürth und damals für Hannover 96 spielte, geweigert hat, den Strafbefehl zu zahlen, kommt es nun zum Prozess. Unabhängig davon ist es in Deutschland eigentlich üblich, dass Leute, gegen die Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, die im Stadion stattfanden, mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden. Der DFB erklärt regelmäßig, dass Stadionverbot ein Präventivmittel seien, die bewusst schon vor einer Verurteilung ausgesprochen werden.
Demnach müsste Bech eigentlich mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt werden. Die Fanhilfe Hannover bietet dem ehemaligen 96-Spieler jedenfalls Hilfe bei der Vermittlung eines Rechtsanwalts an.
Eigentlich will die Fanhilfe mit ihrem offenen Brief nun auf die umstrittene Stadionverbotsvergabepraxis in Deutschland hinweisen und nutzt die Aufmerksamkeit für den Fall. Zudem gibt es in dem offenen Brief noch Seitenhiebe an Hannover 96, weil der Verein zuletzt eine Podiumsdiskussion absagte, da man u.a. nicht mit Fanvertretern sprechen wollte, gegen die ein bundesweites Stadionverbot läuft. (Faszination Fankurve, 01.03.2018)
Bildergalerie zu diesem Beitrag
In der Fanszene von Hannover 96 ist bekannt, wie schnell auch unschuldige Personen ein Stadionverbot bekommen können.
Bild: timo0711.blogspot.de
Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief der Fanhilfe Hannover:
Offener Brief an Uffe Bech
Lieber Uffe Bech,



