DFB-Sportgericht bestraft Magdeburg & Dresden

Faszination Fankurve 22.08.2018 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das DFB-Sportgericht hat gestern den 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden zu Geldstrafen verurteilt und sich dabei offenbar erstmals am eigenen Strafenkatalog orientiert. Der 1. FC Magdeburg musste wegen zwei geflogenen Bechern beim Spiel gegen St. Pauli 1.000 Euro zahlen.

Laut Strafenkatalog kostet ein fliegender Gegenstand in der 2. Bundesliga 500 Euro, woraus sich die Strafe für 1.000 Euro für den FCM ergibt. Dynamo Dresden muss wegen eine Rauchaktion und fliegenden Papierrollen insgesamt 8.000 Euro an den DFB überweisen.

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Gelber Rauch beim Heimspiel gegen Duisburg im K-Block.
Bild: ellesseimwunderland

Der DFB zählte bei der Aktion im K-Block zum Saisonstart gegen Duisburg (Faszination Fankurve berichtete) fünf Rauchtöpfe. Jeder pyrtechnische Gegenstand wird mit 600 Euro bestraft. Die beim Intro auf das Spielfeld geworfenen Papierrollen wurden offenbar nicht einzeln bestraft, sondern als zwei fliegenden Gegenstände je 500 Euro zusammengefasst. Dadurch ergibt sich laut neuem Strafenkatalog des DFB eine Gesamtstrafe von 4.000 Euro. Durch einen verzögerten Anpfiff von drei Minuten verdoppelt sich diese Strafe auf 8.000 Euro. (Faszination Fankurve, 22.08.2018)

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Strafenkatalog
Juli 2018 – Dezember 2018
Datum Verein/Land Strafe Grund
21.08.2018 1. FC Magdeburg 1.000 Euro Zwei geworfende Bierbecher beim Heimspiel gegen St. Pauli.
21.08.2018 Dynamo Dresden 8.000 Euro Fünf Rauchtöpfe sowie auf das Spielfeld geworfene Papierrollen, die den Anpfiff um 3 Minuten verzögert haben sollen.
05.07.2018 Karlsruher SC 6.000 Euro Pyro beim Relegationsspiel in Aue.
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Gelber Rauch beim Heimspiel gegen Duisburg im K-Block.<br />
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