Nach dem Bundesliga-Heimspiel von Werder Bremen gegen Mainz 05 kam es 06. Dezember 2017 im Bremer Steintorviertel zu Auseinandersetzungen zwischen Hooligans und Ultras von Werder Bremen (Faszination Fankurve berichtete). Wegen dieser Vorfälle wurden nun einjährige Aufenthaltsverbote gegen 22 Werder Bremen-Fans ausgesprochen.
Die 22 betroffenen Werder-Fans dürfen sich nun ein Jahr lang an Spieltagen der 1. und 2. Mannschaft von Werder Bremen dem Weserstadion nicht nähern. „Auf Antrag der Polizei Bremen hat das Ordnungsamt jetzt zu Saisonbeginn gegen 22 Beschuldigte ein einjähriges Aufenthalts- und Betretungsverbot für den erweiterten Bereich Weserstadion/Ostertor/Steintor erlassen, jeweils gültig an den Heimspieltagen des SV Werder Bremen I und II in der Bundesliga, der Regionalliga sowie den Pokal- und Freundschaftsspielen. Die Aufenthalts- und Betretungsverbote ergingen aufgrund der begründeten Gefahr, dass diese Personen sich zukünftig an Auseinandersetzungen rund um die Spieltage beteiligen werden“, erklärte die Polizei Bremen dazu heute.
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Werder-Ultras beim Heimspiel gegen Mainz.
Bild: Caillera.net
Auf Nachfrage von Faszination Fankurve wollte die Polizei Bremen unter Berufung auf laufende Ermittlungen nicht erklären, gegen Personen welcher der beiden Gruppen die Betretungsverbote ausgesprochen wurden.
Anders als Stadionverbote, die von den Vereinen oder dem DFB verhängt werden, kommen die Bereichbetretungsverbote von den Städten und Landkreisen und basieren auf Einschätzungen der Polizei. Eine Verurteilung vor einem Gericht oder ein laufendes Stadionverbot sind für die Aussprache von Bereichbetretungsverboten nicht notwendig. Häufig reicht die Einschätzung von sogenannten Szenekundigen Polizeibeamten aus, um als Fan mit einem solchen Verbot belegt zu werden. In den Fanszenen werden die Verbote, die Präventivmaßnahmen sein sollen, regelmäßig als teilweise willkürlich kritisiert.
Im März 2018 kam es wegen der Vorfälle nach dem Mainz-Heimspiel in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu 39 Wohnungsdurchsuchungen. Damals waren sowohl Hooligans, als auch Ultras betroffen. Von den Durchsuchungen waren damals sogar Ultras betroffen, denen selbst keine gewalttätigen Handlungen vorgeworfen wurden, die stattdessen nur Teil des Marsches waren (Faszination Fankurve berichtete).


