Fans von Eintracht Braunschweig wurden für die Auswärtsspiele in Lotte und in Osnabrück mit Betretungsverboten belegt. Die Blau-Gelbe Hilfe machte nun öffentlich, wie diese sogenannten Stadtverbote von der Polizei gerechtfertigt wurden.
Die Fanhilfe aus Braunschweig bezeichnet die Begründungen, die absurd. Die Argumentation der Polizei beruht auf der Rivalität zwischen Braunschweiger und Osnabrücker Fans und wird von der aktuellen sportlichen Situation untermauert. „Aus unserer Sicht ist es unbegreiflich, wie mit diesen realitätsfernen Begründungen ein so einschneidender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Fußball-Fans gerechtfertigt werden soll“, teilte die Blau-Gelbe Hilfe dazu mit. (Faszination Fankurve, 27.02.2019)
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Nicht das erste Mal, dass Braunschweig-Fans mit Betretungsverboten belegt wurden.
Bild: Braunschweig1895.de
Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Blau-Gelben Hilfe zum Thema:
Betretungsverbote für Braunschweiger Fans in Lotte und Osnabrück
Die Auswärtspartien der Braunschweiger Eintracht gegen die Sportfreunde Lotte (7. April) und den VfL Osnabrück (24. März) werden von der Polizei im Vorfeld genutzt, um einen Teil der Braunschweiger Fans zu kriminalisieren und in Ihren Grundrechten einzuschränken. Die Betroffenen haben nur bis zum Freitag dieser Woche (1. März) Zeit, angemessen auf die Anhörungen zu reagieren.
„Beim Heimspiel gegen Unterhaching sprachen uns Fans an, die eine Anhörungen für Betretungsverbote gegen Lotte und Osnabrück erhalten haben“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende des Blau-Gelbe Hilfe e.V. (BGH). „Die betroffenen Fans können sich gern umgehend an uns wenden, gemeinsam erörtern wir dann die rechtlichen Möglichkeiten mit unseren Anwälten.“ Betretungsverbote sind einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Einige Anhörungen hierfür liegen der BGH vor. „Aus unserer Sicht grenzen die allgemeinen Begründungen an Absurdität“, verurteilt Jendrik Pufahl die Argumentationsweise der Ordnungshüter und empfiehlt den betroffenen Fans sich unverzüglich an die BGH zu wenden.


