Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Dynamo Dresden heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.500 Euro verurteilt. Der Verein darf 13.500 Euro der Strafe „für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden“.
Bildergalerie zu diesem Beitrag
Dieses Plakat der Dynamo-Fans sorgte mit für die Geldstrafe.
Bild: jokersradeberg.de
Bestraft wurde Dynamo für die Vorfälle auf St. Pauli am 01. Dezember 2018. „So zerstörten Dresdner Zuschauer vor dem Anpfiff die sanitären Einrichtungen im Gästebereich, so dass diese im Laufe der ersten Halbzeit für die weitere Nutzung gesperrt werden mussten. In der zweiten Halbzeit versuchten sie, eine St. Pauli-Zaunfahne zu entwenden, was zu Auseinandersetzungen mit heimischen Zuschauern und Becherwürfen führte, wodurch ein Ordner verletzt wurde. Ferner zeigten sie ein Banner mit diskriminierendem Inhalt, einer zudem den 'Hitler-Gruß'. Nach Spielende kam es zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen heimischen und Gäste-Zuschauern, wobei Dresdner versuchten, über die Zaunanlage in Richtung Innenraum zu klettern und die Tore zu öffnen. Dies hatte einen massiven Polizei-Einsatz zur Folge“, begründete der DFB die Strafe gegen Dynamo, die noch nicht rechtskräftig ist.
Auch Auseinandersetzungen, an denen die Polizei nicht unbeteiligt war, wurden mitbestraft.
Bild: jokersradeberg.de
Zudem wurde heute der Hallesche FC wegen einer Pyroaktion beim Heimspiel gegen Carl Zeiss Jena sowie wegen fliegenden Gegenständen beim gleichen Spiel und beim Auswärtsauftritt in Wiesbaden zu einer 3.650 Euro-Geldstafe verurteilt. (Faszination Fankurve, 15.03.2019)
Januar 2019 – Juni 2019


