Einem Vorsänger von Dynamo Dresden wurde vorgeworfen am 11. September 2016 beim Auswärtsspiel bei Hannover 96 „Für jedes Stadionverbot, schlagen wir einen Bullen tot“ gesungen zu haben, weshalb er im Sommer 2017 mit einem Strafbefehl belegt wurde.
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Dynamo-Fans am 11. September 2016 im Niedersachsenstadion in Hannover.
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Wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ sollte der Vorsänger damals 900 Euro zahlen. Er legte jedoch mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch ein, weshalb es im November 2017 zur Hauptverhandlung in Hannover kam.
Laut Angaben der Schwarz-Gelben Hilfe sagte damals ein Polizeibeamter der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) vor Gericht aus, „dass er aus dutzenden Metern Entfernung diese veränderte Liedzeile, trotz ständigen Einsatz des Megafons, dem Angeklagten von den Lippen abgelesen“ habe. Der zuständige Richter verurteilte den Dynamo-Fan daraufhin zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot.
Vor Gericht sagte ein Polizist gegen den Vorsänger aus.
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Schwarz-Gelbe Hilfe die Verhandlung vorm Landgericht Hannover zusammen. (Faszination Fankurve, 08.04.2019)


