Die Vorfälle am 05. März 2016 im Gästebereich des Augsburger Schwabenstadions zeigen, was passieren kann, wenn Gästefans die Mitnahme von Zaunfahnen verboten ist. Zwischen Ultras aus Leverkusen und dem eingesetzten Ordnungsdienst kam es damals zu einer Auseinandersetzung.
Den Gästefans war in Augsburg die Mitnahme von Fanmaterialien, wie Zaunfahnen verboten, weil Leverkusener Ultras beim vorherigen Gastspiel im Schwabenstadion Pyrotechnik zündeten. Trotzdem versuchen Ultras im März 2016 ihre Zaunfahne, die für Ultràgruppen ein wichtiges Symbol ist, mit ins Stadion zu schmuggeln. Als der Ordnungsdienst dies bemerkte, kam es zu unschönen Vorfällen zwischen Gästefans und dem Sicherheitsdienst sowie später noch mit der Polizei (Faszination Fankurve berichtete).
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Eine Saison später durften Bayer 04 Leverkusen-Fans wieder Fahnen mit ins Augsburger Stadion nehmen.
Bild: Ultras-Leverkusen.de
Die Stadtzeitung schrieb damals „Leverkusen-Ultras schlagen sechs Ordner krankenhausreif“. Doch nun über drei Jahre später hat die Kurvenhilfe Leverkusen sich nochmal ausführlich zu den Vorfällen und der juristischen Aufarbeitung zu Wort gemeldet und dabei auch diese Schlagzeile kritisiert. Ernsthafte Verletzungen von Ordnen seien in den Akten demnach nicht notiert. Auch Fotos sollen keine erheblichen Verletzungen zeigen.
Das Amtsgericht Augsburg verhängte im Nachgang der Vorfälle Strafbefehle gegen etwa 30 Gästefans wegen Landfriedensbruch. Ein Leverkusen-Fan, der beschuldigt wurde, der Haupttäter gewesen zu sein, wurde sogar angeklagt und erhielt letztlich eine Bewährungsstrafe. Die Leverkusener Fans legten Einspruch gegen die Strafbefehle ein, doch am Ende mussten sie zusammen 45.000 Euro zahlen.
„Natürlich versuchten die Betroffenen mithilfe der konsultierten Anwälte gegen die vom Amtsgericht Augsburg ausgesprochenen Strafbefehle vorzugehen und erhoben Einspruch. Im Zuge der Kommunikation zwischen Rechtsbeiständen und Staatsanwaltschaft wurde allerdings schnell klar, dass man hier zu keiner Einigung kommen würde. Das Augsburger Amtsgericht wurde seinem Ruf als härtestes Gericht der Bundesrepublik gerecht. Seitens des Staatsanwaltes wurden sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es zu einer empfindlichen Erhöhung der Geldstrafen kommen würde, sollte man es zu einem Prozess kommen lassen. Auch wurde deutlich gemacht, dass mit einer wesentlich härteren Bestrafung hinsichtlich des Strafmaßes zu rechnen wäre, würde man vor Gericht antreten. Da man hinsichtlich dieser Verfahren frühestens mit einer Einstellung vor Gericht rechnen konnte, was zur Folge hätte, dass die Prozesskosten von den Angeklagten getragen hätten werden müssen, stand der Strafbefehl und die anstehenden Prozesskosten (u.a. aufgrund der Menge an geladenen Zeugen) in keinem Verhältnis, sodass sich die meisten Betroffenen dazu entschieden dem Strafbefehl nachzukommen und diese unsägliche Geschichte ad acta zu legen. Unterm Strich bedeutet das, dass der Freistaat Bayern Strafzahlung in Höhe von ca. 45.000,00 € entgegengenommen hat. Der vermeintliche Haupttäter wurde aufgrund verbaler Aussagen, welche auf dem Videomitschnitt zu hören waren und die nach Meinung des Gerichtes ausschlaggebend für die Geschehnisse vor Ort waren, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nahezu alle Anzeigen, welche von der Fanszene gegen eingesetzte Ordner oder Polizisten getätigt wurden, von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, dass die von den geschädigten Fans geschilderten Vorkommnisse so überhaupt nicht zutreffend seien, abgeschmettert oder gar rumgedreht und gegen involvierte Personen verwendet wurde. Ein Anwalt der Kurvenhilfe stellte in Frage, dass es hier zu hinreichenden Ermittlungen gegen Ordner und Polizisten gekommen sei und lässt diese Frage nun aktuell durch das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil kann sich noch auf Jahre hinziehen“, fasst die Kurvenhilfe die Strafen nun zusammen.


