DFB bestraft KSC, doch der Verein geht in Berufung

Faszination Fankurve 08.08.2019 0 Kommentare

Foto: Faszination Fankurve

Das DFB-Sportgericht hat heute in der mündlichen Anhörung anerkannt, dass die Supporters Karlsruhe der Veranstalter der Abschiedsaktion für das Wildparkstadion waren, bei der weit nach Abpfiff des Heimspiels vom Karlsruher SC gegen die Würzburger Kickers im November 2018 zahlreiche Bengalische Fackeln entzündet wurden.

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So sah die von den Supporters Karlsruhe organisierte Abschiedsaktion aus.
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Trotzdem wurde KSC heute vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Gegenstand der Anklage war nicht das Abbrennen von Pyrotechnik. „Das Sportgericht ist der Auffassung, dass auch die von den Supporters Karlsruhe 1986 e.V. veranstaltete Abschiedsfeier vorab vom DFB zu genehmigen gewesen wäre. Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung des DFB und wird deshalb gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen“, kündigte der KSC soeben an, das heutige Urteil nicht zu akzeptieren.

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Der KSC hat soeben angekündigt, diese Forderung aus der Fankurve zu erfüllen.
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Genau dies hatten die aktiven KSC-Fans am Samstag beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden via Spruchband gefordert. Vertreter der Supporters Karlsruhe, die die Abschiedsaktion veranstaltet haben, waren heute bei der Sportgerichtsverhandlung in Frankfurt zu Gast. Vorab haben sich die Supporters schon ausführlich zum Thema zu Wort gemeldet (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 08.08.2019)

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So sah die von den Supporters Karlsruhe organisierte Abschiedsaktion aus.<br />
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