Der SC Freiburg darf in seinem neuen Stadion nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus Lärmschutzgründen keine Spiele nach 20 Uhr austragen. Auch sonntags zwischen 13 und 15 Uhr sind keine Spiele erlaubt.
Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das 34.700 Zuschauer fassende Stadion geklagt, waren aber zunächst am Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof gab den Beschwerden nun aber teilweise statt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, das Gericht könnte aber im Hauptsacheverfahren noch zu einer anderen Entscheidung kommen.
Das könnte für einige Probleme sorgen. So dürften keine DFB-Pokalspiele unter der Woche oder internationale Partien im SC-Stadion stattfinden. Auch die drei Bundesliga-Anstoßzeiten Freitag, 20:30 Uhr, Samstag, 18:30 Uhr und Sonntag, 13:30 Uhr sind im neuen Stadion nicht möglich. Der SC Freiburg möchte das Stadion zur kommenden Saison 2020/21 beziehen. (Faszination Fankurve, 23.10.2019)
Bildergalerie zu diesem Beitrag
In Freiburg wird aktuell ein neues Stadion für den Sportclub gebaut.
Bild: nur-der-scf.de
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs im Wortlaut:
Das im Bau befindliche Stadion des SC Freiburg darf aus Gründen des Lärmschutzes nicht für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr genutzt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 2. Oktober 2019 entschieden.
Gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg am 15. November 2018 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Fußballstadions mit Nebenanlagen im Freiburger Stadtteil Brühl beantragten mehrere Bewohner des nahe gelege-nen Stadtteils Mooswald gerichtlichen Eilrechtsschutz. Diese Anträge blieben beim Verwaltungsgericht Freiburg ohne Erfolg.


