Der Karlsruher SC wurde im August 2019 vom Sportgericht des DFB zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, weil man in Frankfurt der Meinung war, dass die von der Polizei und der Stadt genehmigte Veranstaltung der Supporters Karlsruhe im Nachgang des Heimspiels im November 2018 auch beim DFB anzumelden gewesen wäre.
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Die Supporters Karlsruhe organisierten den emotionalen Abschied vom Wildparkstadion.
Bild: ULTRA1894.de
In Karlsruhe war man da anderer Meinung und ging gegen das DFB-Urteil vom 08. August 2019 in Berufung. Die Supporters Karlsruhe organisierten am 03. November 2018 im Anschluss an das KSC-Heimspiel gegen die Würzburger Kickers eine Feier, mit der das Wildparkstadion verabschiedet wurde (Faszination Fankurve berichtete). Dabei zündeten KSC-Fans, die sich auf der Laufbahn aufreihten, zahlreiche Bengalische Fackeln. Bestraft wurde der KSC nicht für die Pyroaktion selbst, sondern für die angeblich fehlende Anmeldung dieser Veranstaltung.
Das DFB-Bundesgericht hat am heutigen Dienstag in Frankfurt über die Berufung des KSC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Anmeldepflicht der von den Supporters Karlsruhe ausgerichteten Abschiedsfeier „Danke, Wildparkstadion!“ verhandelt. Letztlich stellte das Bundesgericht des Verbandes das Verfahren gegen den KSC ein. Gleichzeitig verpflichtete sich der Zweitligist insgesamt 3.000 an die DFB-Kulturstiftung zu spenden. Die Supporters Karlsruhe, die heute in Frankfurt vor Ort waren, erklärten dazu im Nachgang der Verhandlung: „Das Bundesgericht ging in der Verhandlung am Dienstag eher von einer Genehmigungspflicht der zweiten Veranstaltung der Supporters aus als vom Gegenteil und stellte in Aussicht, dass sich daraus in der Folge weitere Verfahren ergeben könnten. Nach einer über zweistündigen Verhandlung, in der beiden Seiten ihre Rechtsstandpunkte dargelegt hatten, hat dann das Bundesgericht das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der KSC zur Zahlung von 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung mit dem Zweck, das Geld für die Fan- und Erinnerungskultur zu verwenden. Dies hat das Gericht auch im Protokoll ausdrücklich aufgenommen.“
Der DFB bemängelte die fehlende Anmeldung der Veranstaltung nach Abpfiff.
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