Das DFB-Sportgericht hat Hertha BSC heute zu einer Geldstrafe in Höhe von 190.000 Euro verurteilt. Geahndet wurden damit die Vorfälle beim Berliner Stadtderby im Stadion an der Alten Försterei am 02. November 2019. Union Berlin soll hingegen 158.000 Euro für die Vorgänge bei diesem Spiel zahlen.
Während Hertha BSC dem Urteil bereits zugestimmt hat und die DFB-Entscheidung damit rechtskräftig ist, handelt es sich im Fall von Union Berlin bisher nur um einen Antrag vom DFB-Kontrollausschuss, dem der FC Union bisher nicht zugestimmt hat.
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Die Pyroshow der Hertha-Fans zu Beginn der 2. Halbzeit.
Bild: Hänsch/www.unveu.de
Hertha BSC wurde für drei Leuchtspuren zum Anpfiff, 40 Bengalische Fackeln und Blinker zu Beginn der zweiten Halbzeit, die für eine Spielunterbrechung von drei Minuten sorgten und für zwei weitere Leuchtraketen in der zweiten Hälfte, die nochmal zu einer drei minütige Unterbrechung des Derbys führten, bestraft. Nach Abpfiff sollen Hertha-Fans weitere zwölf Raketen abgeschossen haben und im Spielverlauf nochmal 19 pyrotechnische Gegenstände gezündet haben. Da Hertha BSC dem Urteil bereits zustimmte, ist die Entscheidung rechtskräftig. 63.000 Euro der Strafe darf Hertha BSC für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Pyroshow der Union-Fans zu Beginn der 2. Halbzeit.
Bild: Hänsch/www.unveu.de
Union Berlin soll hingegen 158.000 Euro nach Frankfurt überweisen. Sanktioniert werden soll hier ein Einlasssturm von 250 Union-Fans, das Zünden von drei Rauchtöpfen und von 40 Bengalos zu Beginn der zweiten Halbzeit (Spielunterbrechung drei Minuten). Ebenfalls sanktioniert wurde das Betreten des Innenraums durch etwa 20 zum teils vermummte FCU-Fans nach Abpfiff. (Faszination Fankurve, 23.01.2020)
Januar 2020 – Juni 2020
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