Im Oktober 2019 untersagte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem SC Freiburg unter anderem die Nutzung seines Stadions nach 20:00 Uhr (Faszination Fankurve berichtete). Eine Katastrophe für den Sportlub – doch nun gab es eine neue Entscheidung.
Damals gab der VGH bekannt, dass „das im Bau befindliche Stadion des SC Freiburg aus Gründen des Lärmschutzes nicht für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22:00 Uhr genutzt werden“ dürfe.
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Anwohner am neuen Stadion des SC Freiburg.
Bild: nur-der-scf.de
Der SC Freiburg hätte dann weder internationale Spiele noch Liga- oder Pokalspiele unter der Woche sowie die Freitagsspiele, das Samstagabendspiel sowie die frühen Spiele am Sonntag im neuen Stadion durchführen können. Kurz nach Bekanntwerden dieses Beschlusses wurde aber publik, dass diese Wertung auf veralteten Lärmschutzwerten beruht hatte.
Der zunächst als unanfechtbar gekennzeichnete Beschluss, der auf Klagen von sechs Anwohnern des neuen Stadiongeländes beruht, wird nun aber neu verhandelt. Das Land Baden-Württemberg und die Stadiongesellschaft haben nun Anhörungsrügen angestrengt. Diesen gab der VGH nun statt.
„Das Gericht habe seiner Entscheidung ohne entsprechenden Hinweis die bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung vom 15. November 2018 nicht mehr geltende Fassung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu Grunde gelegt“, schreibt der VGH in einer Pressemitteilung: „Es habe damit für die Ruhezeiten an Werktagen von 20 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr für die Bestimmung der zumutbaren Lärmimmissionen Richtwerte angenommen, die um 5 Dezibel unter den geltenden Werten lägen.“


